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Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater BildungsEinrichtungen

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Die BABE

Die BABE ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen, die Bildungseinrichtungen führen. Sie hat ihren Sitz in Linz und erstreckt ihre Wirksamkeit auf alle Bundesländer der Republik Österreich. Die BABE ist gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell, ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Gegründet wurde die BABE als Verein im Sommer 1999.  Am 19. Mai 2000 wurde ihr vom Bundeseinigungsamt die Kollektivvertragsfähigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) zuerkannt. Mit 1. April 2005 trat nach fünf Verhandlungsjahren der zwischen der BABE und den Gewerkschaften der Privatangestellten (GPA) und Handel, Transport, Verkehr (HTV, nun: vida) abgeschlossene BABE-KV als erster Kollektivvertrag für die Erwachsenenbildungsbranche in Kraft. Seit seiner Satzung per 1. Oktober 2010 gilt der BABE-KV für rund 9.000 Beschäftigte in privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung.


BABE-Vorstand

Vorsitzender:Herbert Schweiger, MBA, MA (Die Wiener Volkshochschulen GmbH)
Stv. Vorsitzende:Mag. Reinhard Weidinger (Weidinger & Partner GmbH) und Mag. Michael Jonach (BFI Niederösterreich)
Finanzreferent:Mag. Michael Jonach (BFI Niederösterreich)
Stv. Finanzreferent:Helmut Kronika (BEST GmbH)
Schriftführer:Herbert Schweiger, MBA MA (Die Wiener Volkshochschulen GmbH)
Stv. Schriftführer:Mag. Isabella Wotava (ibis acam GmbH)
weitere Mitglieder:

Gudrun Höfner (itworks gem. GmbH) Mag. Thomas Rihl (Job-TransFair gem. GmbH) Manfred Bauer, MBA (BFI Oberösterreich)

Der Vorstand besteht bei zwei Fachgruppen aus mindestens acht Mitgliedern und wird im Fall der Gründung neuer Fachgruppen jeweils um vier weitere Mitglieder aufgestockt. Mindestens ein Viertel der Vorstandsmitglieder wird von der Generalversammlung gewählt, die aus den VertreterInnen aller ordentlichen Mitglieder besteht. Die anderen Vorstandsmitglieder können von den Fachgruppen nominiert werden, wobei jede Fachgruppe maximal drei Mitglieder entsenden kann. Die Funktionsdauer des Vorstands beträgt drei Jahre.

Die wichtigsten Aufgaben des Vorstands

  • Führung der laufenden Geschäfte.
  • Aufnahme von Mitgliedern.
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Kollektivvertragsverhandlungen und Erarbeitung von diesbezüglichen Leitlinien.
  • Beschluss der Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse.
  • Beschlussfassung über Vermögensangelegenheiten und Abschluss und Auflösung von Verträgen.
  • Beschlussfassung über die Umlage von Kosten auf die Mitgliedsorganisationen.
  • Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung zur Führung der laufenden Geschäfte der BABE.
  • Beschlussfassung über die Einsetzung von Ausschüssen und Festlegung von deren Aufgaben und Kompetenzen.

BABE-Fachgruppen

Zur Wahrung spezifischer, sachlich begründeter Gruppeninteressen innerhalb der BABE können Fachgruppen gebildet werden. Die Fachgruppen setzen sich primär aus BABE-Mitgliedsorganisationen zusammen. Wenn nötig, kann eine Fachgruppe auch externe Experten und Expertinnen zur Teilnahme einladen. Fachgruppen müssen aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern bestehen. Jedes ordentliche Mitglied kann nur in einer Fachgruppe Mitglied sein.

Derzeit bestehen in der BABE zwei Fachgruppen:

  • Fachgruppe Gemeinnützige Bildungseinrichtungen
    Vorsitz: Dr. Christoph Jungwirth (BFI Oberösterreich)
  • Fachgruppe Gewinnorientierte Bildungseinrichtungen
    Vorsitz: Mag. Reinhard Weidinger (Weidinger & Partner)

Aufgaben der Fachgruppen

Zu den zentralen Aufgaben der Fachgruppen gehört die Mitwirkung an der Vorbereitung der jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen haben die Mitgliedsorganisationen die Möglichkeit, spezifische Anliegen einzubringen und ihre Erfahrungen und Probleme in einem Kreis ähnlich strukturierter Einrichtungen mit ähnlichen Aufgabenbereichen auszutauschen.