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Kollektivvertragsverhandlungen 2023 - Abschluss-Protokoll v. 22.05.2023 / Gehaltstabelle BABE KV 2023

Nach mehr als zwei Monaten Verhandlungen können wir einen abschließenden Kompromiss für unseren Kollektivvertrag vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung noch der Zustimmung der Generalversammlung der BABE-Mitgliedsbetriebe bedarf. Diese findet am 1. Juni 2023 statt.

Die Hauptpunkte unserer Vereinbarung umfassen:

1. Gehalts- und Lohnerhöhung (KV-Gehälter, IST-Gehälter) von 9,6%, jedoch um mindestens 250 Euro (aliquotiert auf die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit) ab dem 1. August 2023.

2. Zulagen, Zuschläge etc. werden um 9,6% mit dem 1. August 2023 erhöht.

3. Als Lohn- oder Gehaltsbestandteil in den Monaten Mai, Juni und Juli 2023 wird eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teuerungsprämie in Höhe von 3 x 270 Euro für Vollzeitdienstverhältnisse bezahlt. Diese wird nach der in den entsprechenden Monaten vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit aliquotiert. Auszahlung bis spätestens mit dem Gehalt/Lohn Juli 2023.

4. Transitarbeitskräfte und Lehrlinge: Erhöhung der Gehälter um 9,6% (kein Mindestbetrag, keine Teuerungprämie) mit 1. Mai 2023

5. Der Kollektivvertrag gilt bis Ende April 2024.

6. Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Änderungen vereinbart, die jedoch materiell keine Auswirkungen haben.

 

 

 


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