Nach mehr als zwei Monaten Verhandlungen können wir einen abschließenden Kompromiss für unseren Kollektivvertrag vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung noch der Zustimmung der Generalversammlung der BABE-Mitgliedsbetriebe bedarf. Diese findet am 1. Juni 2023 statt.
Die Hauptpunkte unserer Vereinbarung umfassen:
1. Gehalts- und Lohnerhöhung (KV-Gehälter, IST-Gehälter) von 9,6%, jedoch um mindestens 250 Euro (aliquotiert auf die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit) ab dem 1. August 2023.
2. Zulagen, Zuschläge etc. werden um 9,6% mit dem 1. August 2023 erhöht.
3. Als Lohn- oder Gehaltsbestandteil in den Monaten Mai, Juni und Juli 2023 wird eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teuerungsprämie in Höhe von 3 x 270 Euro für Vollzeitdienstverhältnisse bezahlt. Diese wird nach der in den entsprechenden Monaten vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit aliquotiert. Auszahlung bis spätestens mit dem Gehalt/Lohn Juli 2023.
4. Transitarbeitskräfte und Lehrlinge: Erhöhung der Gehälter um 9,6% (kein Mindestbetrag, keine Teuerungprämie) mit 1. Mai 2023
5. Der Kollektivvertrag gilt bis Ende April 2024.
6. Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Änderungen vereinbart, die jedoch materiell keine Auswirkungen haben.